Inspektion und Wartung

Inspektion und Wartung nach Herstellervorschrift von Rückstauverschlüssen, Kleinhebeanlagen sowie Tauch- und Schmutzwasserpumpen.

Hebeanlagen und Rückstauverschlüsse verhindern Abwasserschäden durch Rückstau. Um einen zuverlässigen Betrieb Ihrer Rückstauautomaten, Rückstauverschlüsse und Hebeanlagen zu gewährleisten, sind Wartungsreinigungen in regelmäßigen Intervallen unerlässlich. Das Abwasser bringt unter anderem Fette und Öle sowie Haare in die Anlage ein, die sich im Behälter, in den Rohren und der Pumpe festsetzen. Aber nicht nur die Funktion von Pumpe, Rohren und Co., sondern auch die Sensoren der Anlage werden durch Schmutz beeinträchtigt. Das kann so weit gehen, dass die Hebeanlage den Wasserstand nicht mehr erkennt und eine Fehlermeldung anzeigt. Eine regelmäßige Wartung ist laut DIN-Norm außerdem Pflicht.
Die Zeitabstände zwischen zwei Wartungen hängen davon ab, wo die Anlage aufgestellt ist und wie oft sie genutzt wird. Die Wartung von Hebeanlagen ist außerdem versicherungsrechtlich relevant: Entsteht ein Wasserschaden, beispielsweise weil es zu einem Rückstau im Abwasserkanal kommt, muss der Hauseigentümer die regelmäßige Wartung der Hebeanlage nachweisen können. Kann er dies nicht, bleibt er möglicherweise auf dem Wasserschaden sitzen.
Wir beraten Sie sehr gerne persönlich!

 

Zurück